Regulatorische Veränderungen, die die Zukunft der Telemedizin in Deutschland gestalten

Die Telemedizin hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems etabliert. Während die Nachfrage nach digitalen Lösungen stetig wächst, sorgen umfangreiche regulatorische Änderungen dafür, dass neue Möglichkeiten entstehen und gleichzeitig hohe Standards gewahrt bleiben. Die Zukunft der Telemedizin in Deutschland wird maßgeblich von gesetzlichen Anpassungen, Datenschutzrichtlinien und der Integration telemedizinischer Leistungen in das Leistungsspektrum der Krankenkassen geprägt sein. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten regulatorischen Veränderungen und ihre Auswirkungen auf Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie das Gesundheitssystem als Ganzes.

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde ein Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gesetzt. Es fördert digitale Gesundheitsanwendungen und erleichtert Ärztinnen und Ärzten die Integration telemedizinischer Lösungen in den Behandlungsalltag. Das DVG ermöglicht unter anderem die Verschreibung von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept und schafft klare Voraussetzungen für deren Erstattung durch Krankenkassen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das einen besseren Zugang zu innovativen, digitalen Behandlungsangeboten, die ortsunabhängig und flexibel genutzt werden können. Gleichzeitig setzt das DVG hohe Standards beim Datenschutz, sodass die Vertraulichkeit sensibler Informationen gewährleistet bleibt.

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden die Voraussetzungen für eine sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen geschaffen. Das PDSG verpflichtet beispielsweise zur Nutzung der Telematikinfrastruktur und legt fest, wie elektronische Patientenakten verarbeitet werden müssen. Für die Telemedizin sind diese Regelungen zentral, da sie einen rechtssicheren Rahmen für den Austausch medizinischer Informationen bieten. Behandelnde Personen und Patientinnen oder Patienten können so über gesicherte Kanäle kommunizieren, medizinische Daten austauschen und Diagnosen fernmündlich stellen, ohne Kompromisse beim Datenschutz einzugehen.

Fernbehandlungsverbot und seine Lockerungen

Jahrzehntelang war das sogenannte Fernbehandlungsverbot ein zentrales Hindernis für die Telemedizin in Deutschland. Mit der Lockerung dieses Verbots hat der Gesetzgeber das Angebot von Diagnosen und Therapien über digitale Kanäle deutlich erweitert. Es ist nun erlaubt, Patientinnen und Patienten auch ohne persönlichen Erstkontakt telemedizinisch zu behandeln, sofern die Versorgung nach ärztlichem Standard sichergestellt ist. Diese Öffnung schafft neue Möglichkeiten für die flächendeckende medizinische Versorgung, insbesondere in strukturschwachen Regionen und während Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie.

Integration telemedizinischer Leistungen in die Regelversorgung

Durch die Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wurden erstmals spezifische Honorare für telemedizinische Leistungen definiert. Ärztinnen und Ärzte können somit Videosprechstunden, Telekonsile oder digitale Überwachungsleistungen regulär mit den Kassen abrechnen. Die transparente Vergütung steigert die Attraktivität telemedizinischer Angebote sowohl für Gesundheitsdienstleister als auch für Patientinnen und Patienten. Langfristig ermöglicht die Integration telemedizinischer Leistungen in den EBM eine nachhaltige Etablierung digitaler Gesundheitsversorgung als festen Bestandteil des medizinischen Alltags.